Der Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Weise zur Beendigung eines Vertrags und kann durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, allerdings wird in jedem Fall die Schriftform verlangt. Dieser große Gestaltungsspielraum wird von Arbeitsrechtlern unter anderem dafür gebraucht, Abfindungen und Wettbewerbsverbote zu vereinbaren. Das Hauptmotiv von Arbeitgebern einen Aufhebungsvertrag anzubieten ist, so den wirksamen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers entgegenzutreten.
Um ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen aufzulösen, empfehlen sich dafür, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Wichtigste Voraussetzung ist folglich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer infrage kommt. Da Aufhebungsverträge vorrangig für die Arbeitnehmer mit gravierenden Nachteilen verknüpft sind, sollten Sie diese nicht unbesonnen unterschreiben.
Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien
Das Plus liegt deutlich auf der Arbeitgeberseite: Die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind überschaubar: So kann er ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, die Kündigungsfrist abkürzen, eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen und mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen.
Die möglichen Einbußen sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Abfindungszahlungen in beträchtlicher Höhe sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnedies unvermeidbar, ab und zu kommt eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots hinzu.
Die Defizite für die Arbeitnehmerseite sind unter Umständen eklatant: Eventuell unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder der bestehende Kündigungsschutz entfällt.
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