Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen eines Vertragsverhältnisses. Im Allgemeinen können unbefristete Arbeitsverhältnisse lediglich unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Grundsätze gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen.

Kündigungsfristen werden durch tarif- oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen getroffen, aber falls solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. In Betrieben mit über zehn Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung sehr gut begründen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Mitarbeiters, nachdem er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Das kann beispielsweise durch eine Krankheit oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Betriebsbedingte Kündigungen werden dann ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb entfällt und es dort für diesen keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt. In solchen Fällen möchte der Arbeitgeber diesen zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung erfolgt dann, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist zweifellos dann der Fall, wenn ein Beschäftigter Kollegen oder Vorgesetzte tätlich angegriffen oder etwas gestohlen hat.

Alle diese Kündigungsarten erfordern eine möglichst exakte Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf den Wirkungsgrad kommt es an, sofern sich der Gekündigte mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel im Arbeitsgericht Chemnitz wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich häufig durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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