Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei des Arbeitsvertrags, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln. Arbeitgeber sind meistens Selbstständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei sind die Arbeitnehmer, denn ohne diese gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich im Gegensatz dazu immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sofort, wenn ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot wahrnimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht die Arbeitszeit, den Erbringungsort und die Inhalte der Arbeit betrifft.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Anfänglich gilt für Arbeitsverträge Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich wirksam abgeschlossen werden. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein, daneben kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Angaben zur Arbeitsleistung gliedern sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Entsprechend sollten die Nebenpflichten wie Sorgfaltspflicht, Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Krankmeldung und Verschwiegenheit mitgeteilt werden. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Gratifikationen, Zulagen und Aufwendungsersatz fehlen. 

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