Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Sobald rechtliche Sachen zu erledigen sind, werden Anwälte hinzugezogen. Es wird wahrscheinlich ein Patentanwalt, sofern es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt für die Beratung von juristischen und natürlichen Personen. Gleichzeitig gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die spezifischen Sachen in Verbänden und Unternehmen kümmern.

Erst wenn ein Rechtsanwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er sich als Fachanwalt bezeichnen. Das Erwerben einer Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten machbar. Auf welche Weise aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird, ergibt sich aus der Fachanwaltsordnung. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind Fachanwälte, etwas über zwanzig Prozent von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besondere Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem Individualarbeitsrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht sowie das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht.

Vorrang hat aber das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse hinsichtlich den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts, des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erhalten, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm selbst bearbeitete Fälle belegen, von diesen muss die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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