Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Vergütungsansprüche für rechtsanwaltliche Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Möchte ein Auftraggeber des Rechtsanwalts mit einem Verfahren beispielsweise 8.000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8.000 Euro. Abhängig davon, welche Tätigkeit beauftragt wurde, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Problematischer ist die Berechnung des Streitwertes, wenn es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Insoweit es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt demzufolge immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 9.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 614,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 399,10 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 614,00 Euro, also 736,80 Euro. Einschließlich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.375,52 Euro.

Diese Summe ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 614,00 Euro hinzugerechnet werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 2.106,18 Euro. Jedoch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Beispiel auf 4.023,97 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.953,29 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren jedoch degressiv und nicht linear.

Sie sehen, ein Gerichtsverfahren kann ohne Zweifel teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Chemnitz werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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