Die Kündigung des Arbeitsvertrags
Kündigung – Was ist das?
Um einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden, kommt im Arbeitsrecht die Kündigung zur Anwendung. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt ausnahmslos von deren Wirksamkeit ab, die wiederum an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, ebendeswegen müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.
Es existieren etliche Optionen, die Kündigungsarten zwecks besserer Übersicht zu unterteilen. Man kann zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber sowie zwischen den verschiedenen Kündigungsarten wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung differenzieren. Weiterhin lässt sich zwischen Verdachts-, Änderungs- und Druckkündigungen unterscheiden.
Was ist bei einer Kündigung zu beachten?
Eine entscheidende Bestimmung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung prinzipiell ungültig. Es gibt dennoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn ein Arbeitnehmer fernmündlich kündigt und anschließend wirklich nicht zur Arbeit kommt, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung erreichen.
Gleichermaßen wichtige Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz beschützt viele von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, da laut diesem nur bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Freilich gilt dieser Kündigungsschutz ausschließlich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und nur für länger als sechs Monate Beschäftigte.
Für einige Personengruppen gibt es darüber hinaus einen besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. In keinem Fall dürfen Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates, Schwangere sowie Mütter und Väter während der Elternzeit gekündigt werden.
Wenn Sie die Kündigung bekommen haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Chemnitz einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.
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