Urlaub



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Der Erholungsurlaub

Die Urlaubszeit wird öfter als die schönste Zeit des Jahres bezeichnet und wer mag dem schon widersprechen, schließlich ist man in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten entlastet, erhält seine Bezüge weiter und bekommt in den meisten Unternehmen zuzüglich zum Urlaubsentgelt ein zusätzliches Urlaubsgeld. Indes entfachen sich am Thema Erholungsurlaub von jeher arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Verschiedentlich sind es allein durch Denkfehler ausgelöste Missverständnisse, häufig geht es aber um ernste Interessenkonflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. 

Um unerfreuliche Streitereien auszuschließen, ist eine genaue Kenntnis der arbeitsrechtlichen Bedingungen notwendig. So reicht ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag, um den Urlaubsanspruch zu ermitteln. Findet sich in beiden nichts, gilt für ausnahmslos alle Mitarbeiter in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche. 

Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt

Zuvörderst muss der Urlaub vom Mitarbeiter beim Arbeitgeber beantragt werden – am besten gleich zum Beginn des neuen Kalenderjahres sowie bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Dieses kann entweder verbal oder in Schriftform passieren, allerdings hat jede Option Vor- und Nachteile. 

Anschließend muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag annehmen, um dem Arbeitnehmer diesen somit zu billigen. Die Billigung des Urlaubs sollte zeitnah geschehen, damit der Arbeitnehmer diesen richtig planen kann, jedoch wird dafür durch den Gesetzgeber keine Frist gesetzt. 

Fürchtet der Arbeitnehmer eine Ablehnung seines Antrags, und nichts anderes ist es, wenn keine Genehmigung erteilt wird, bleibt dem Antragsteller allein eine Klage beim Arbeitsgericht, um seinen Urlaubswünschen Geltung zu verschaffen. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist grundsätzlich abzuraten, denn eine solche führt eventuell unmittelbar zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung. 

Für die Berechnung des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezogen hat. Das Urlaubsgeld muss vor Antritt des Urlaubs ausgezahlt werden. 

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