Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht bestimmt die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, falls erforderlich, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht dekretiert die Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind einerseits die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und andererseits die Vertretungsorgane der Arbeitnehmer, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist auffällig komplex aufgebaut, weil es trotz wiederholter Versuche, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Mithin müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

Alle Rechtsquellen spiegeln sich innerhalb der Normenpyramide, welche mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien anfängt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene langt. 

Hinzukommend müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beachten, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Chemnitz übernommen werden kann. 

Doch wann ist es notwendig einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen? Immer dann, wenn es um Wichtiges geht, wie beispielsweise die Karriere, berufliche Aussichten, Geld oder einfach nur den guten Ruf. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind bezüglich der rechtlichen Lage jederzeit auf dem gültigen Stand und wissen, ob für den betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird belangvoll, wenn beispielsweise die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Chemnitzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0371-67604755


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