Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine rechtsanwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten anfallen, offerieren wir Ihnen, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 0371-67604755. Da erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt, diesem können Sie Ihr Problem beschreiben und bekommen im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.
Diese Einschätzung sowie die damit assoziierten Perspektiven befähigt Sie, selber zu beurteilen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine tiefgründigere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Danach können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung beim Rechtsanwalt. In unserer Chemnitzer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Beratungsgespräch wird untersucht, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, das Beratungsgespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.
Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt meistens, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Chemnitz. Ebenso wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der letzten Endes maßgebliche Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 4.750,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 1017,45 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 397,46 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 4.750,00 Euro Streitwert, 2.034,90 Euro nach einem Urteil und 2.829,82 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Chemnitzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0371 67604755
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