Aufhebungsvertrag
1. Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
2. Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
3. Hilfe durch den Fachanwalt
Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Neben zahlreichen anderen Möglichkeiten für die Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Aus Perspektive der Agentur für Arbeit ist genau diese Einvernehmlichkeit ein Problem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, bekommt er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.
Ein Aufhebungsvertrag macht also nur dann einen Sinn, sofern ohne Verzug eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und infolgedessen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnedies entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes herbeiführt. Das ist lediglich der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist befolgt und der Arbeitgeber zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht stellt.
Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages
Die Gewinne des Aufhebungsvertrages liegen mit Sicherheit großenteils auf Seiten des Arbeitgebers. Er entweicht mit dem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen rechtlichen Unwägbarkeiten und nicht zuletzt den damit ohne Zweifel auflaufenden Kosten.
Fast gleich liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch eine Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine dezente Lösung. Kann es doch schließlich im Sinne eines Beschäftigten sein, sich die Bewertung seiner Verfehlung durch ein Gericht zu ersparen.
Weil aber normalerweise die Vorzüge eines Aufhebungsvertrages nahezu immer beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer anfänglich eigentlich kein Interesse, sich auf diesen einzulassen. Eben daher sind Aufhebungsverträge oft mit einem Abfindungsangebot sowie der Zusage ein überdurchschnittliches gutes Arbeitszeugnis zuzugestehen verknüpft.
Nichtsdestotrotz sollten Arbeitnehmer sich grundsätzlich Bedenkzeit verlangen und einen Aufhebungsvertrag niemals voreilig signieren. Denn sofort, wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, gibt es kaum noch eine Möglichkeit diesen anzufechten oder zu widerrufen, ergo ist es grundsätzlich zu empfehlen vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrem Aufhebungsvertrag
Wir von der Chemnitzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0371 67604755
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0371-67604755
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal