Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Klugerweise gleich! Nachdem Arbeitnehmer von ihrer Kündigung erfahren, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Doch gerade in dieser Zeit ist es wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aufgrund dessen ist es ratsam unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzubeziehen.
Zu viele Gekündigte schrecken davor zurück einen Rechtsanwalt zu fragen, da sie überhöhte Honorare erwarten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie erstmal anhören. Sobald Sie die Lage beschrieben haben, bekommen Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Aussichten selber einzuschätzen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Entscheidend ist, sich vom Arbeitgeber zu nichts drängen zu lassen, vor allem gibt es keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Stattdessen läuft der Arbeitgeber Gefahr, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, mal wegen Formfehlern, mal wegen mangelhafter Kündigungsgründe.
Nutzen Sie nach einer Kündigung unverzüglich die Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese außer Acht lässt, verspielt er juristische Optionen und riskiert den Verlust von Geld.
Nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt für den Gekündigten, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.
Aber aufgepasst, es gibt noch viel kürzere Fristen, welche mit einer Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Hiernach empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, schnell einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu befragen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.
Wir von der Chemnitzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0371 67604755
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