Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das andauernde und absichtsvolle Herabsetzen, Ausgrenzen und Diskriminieren von Personen über längere Zeit beschreibt man als Mobbing, allerdings handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Unter dem Begriff Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, die jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein komplexes Geschehen, das allein in Deutschland näherungsweise anderthalb Millionen Arbeitnehmer am Arbeitsplatz betrifft.

Mobbing im beruflichen Umfeld ist oftmals durch unzureichende Arbeitsorganisation bedingt, weil die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, welche unter negativen Verhältnissen Auseinandersetzungen und Feindschaften begünstigt. Schaffen es die Verantwortlichen im Betrieb nicht, die Rahmenbedingungen zu verändern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Geschehen mit zahllosen möglichen Beteiligten, welches es zu erkennen gilt. Manche Mitarbeiter schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten eventuell auch zum Opfer zu werden, derweil andere genüsslich zusehen und hinzu kommen Mitläufer, die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen helfen.

Wenn ein Kollege das fühlt, dass er gemobbt wird, kann er sich wehren, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Sofern das nicht hilft, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Im Mobbing-Tagebuch soll der Betroffene die Mobbinghandlungen für etwa zehn Wochen gezielt erfassen, das heißt, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, eigene Wertungen, bloße Vermutungen und Beschimpfungen sollten unterdessen vermieden werden.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Tätlichkeiten Beleidigungen, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber jederzeit in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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